• Sie möchten eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag stellen?
• Sie benötigen Pläne für die Ausführung Ihres Vorhabens?
• Sie benötigen Informationen zu den Kosten und zu ausführenden Firmen?
Ich mache die Planung dafür.
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• Bauvoranfrage
• Bauantrag
• Verhandlungen mit den Behörden
• Ausführungsplanung
• Baubegleitung
Ein Bauvorbescheid bezeichnet im öffentlichen Baurecht eine vor Einreichung eines Bauantrags beantragte verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde, z.B. ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Über eine Bauvoranfrage können einzelne Fragen vorab geklärt werden, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre. Welche Unterlagen hierfür jeweils erforderlich sind, bleibt der Abstimmung mit den Baubehörden vorbehalten. Im allgemeinen sind das Grundrisse, Ansichten und eine Baubeschreibung u.a.. Es muß erkennbar sein, worum es gehen soll.
Ich erstelle die erforderlichen Unterlagen und übernehme die Verhandlungen mit den Behörden.
Eine Baugenehmigung bedeutet die Genehmigung, bauliche Änderungen vorzunehmen, z.B. die Errichtung eines Neubaus, oder die Änderung oder den Abriss von bestehenden Gebäuden. Sie wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Einerseits gilt die Eigentumsfreiheit, also auf dem eigenen Grundstück so zu bauen, wie man möchte. Andererseits kann dies in Form von Gefahren oder Konflikten Auswirkung auf die Umgebung haben. Die Freiheit des Bauherren kollidiert mit der Freiheit und den geschützten Interessen Anderer. In Deutschland gilt daher grundsätzlich ein Bauverbot mit Erlaubnisvorbehalt.
Im Baugenehmigungsverfahren wird nachgewiesen und geprüft, ob ein Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Ist dies der Fall, dann besteht Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, der aus der eingeschränkten Baufreiheit folgt.
Neben den Bauzeichnungen und der Baubeschreibung sind weiter Angaben zur Erschließung (Straße, Wasser, Strom u.a.) und Entwässerung, sowie Nachweise zur Statik, Wärmedämmung und Schallschutz erforderlich. An der Prüfung können neben der Bauprüfabteilung weitere Behörden beteiligt sein, wie die Stadtplanung oder der Denkmalschutz.
Ich erstelle die erforderlichen Unterlagen und übernehme die Verhandlungen mit den Behörden.
Mein Honorar erfolgt per Stundensatz.
Die Zeichnungen und Unterlagen erhalten Sie gedruckt und / oder als PDF.
THORSTEN REINICKE BÜRO
Telefon: 040 - 66 87 58 39
E-Mail: tr@thorsten-reinicke.de