Thorsten Reinicke Büro

Planung

• Sie möchten eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag stellen?
• Sie benötigen Pläne für die Ausführung Ihres Vorhabens?
• Sie benötigen Informationen zu den Kosten und zu ausführenden Firmen?

Ich mache die Planung dafür.

Leistungen

• Bauvoranfrage
• Bauantrag
• Verhandlungen mit den Behörden
• Ausführungsplanung
• Baubegleitung

Referenzen - Auswahl

• Planung von Wohnungen auf einem ehemaligen Parkdeck in Hamburg Harburg.

Zwei- bis Vierzimmer-Wohnungen im 2. OG Ansicht Sonnenstudie

• Fluchtwegkonzept für eine Industriehalle in Hamburg Billbrook.

Grundriss Ansichten

• Neubau eines Einfamlienhauses in Hamburg Duvenstedt.

Grundrisse Ansichten Schnitte

Voranfrage

Unterlagen für einen Bauvorbescheid

Ein Bauvorbescheid bezeichnet im öffentlichen Baurecht eine vor Einreichung eines Bauantrags beantragte verbindliche Entscheidung der Bau­genehmigungs­behörde, z.B. ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Über eine Bauvoranfrage können einzelne Fragen vorab geklärt werden, über die im Baugenehmigungs­verfahren zu entscheiden wäre. Welche Unterlagen hierfür jeweils erforderlich sind, bleibt der Abstimmung mit den Baubehörden vorbehalten. Im allgemeinen sind das Grundrisse, Ansichten und eine Baubeschreibung u.a.. Es muß erkennbar sein, worum es gehen soll.

Ich erstelle die erforderlichen Unterlagen und übernehme die Verhandlungen mit den Behörden.

Bauantrag

Unterlagen für eine Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung bedeutet die Genehmigung, bauliche Änderungen vorzunehmen, z.B. die Errichtung eines Neubaus, oder die Änderung oder den Abriss von bestehenden Gebäuden. Sie wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.

Einerseits gilt die Eigentumsfreiheit, also auf dem eigenen Grundstück so zu bauen, wie man möchte. Andererseits kann dies in Form von Gefahren oder Konflikten Auswirkung auf die Umgebung haben. Die Freiheit des Bauherren kollidiert mit der Freiheit und den geschützten Interessen Anderer. In Deutschland gilt daher grundsätzlich ein Bauverbot mit Erlaubnis­vorbehalt.

Im Baugenehmigungsverfahren wird nachgewiesen und geprüft, ob ein Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Ist dies der Fall, dann besteht Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, der aus der eingeschränkten Baufreiheit folgt.

Neben den Bauzeichnungen und der Baubeschreibung sind weiter Angaben zur Erschließung (Straße, Wasser, Strom u.a.) und Entwässerung, sowie Nachweise zur Statik, Wärmedämmung und Schallschutz erforderlich. An der Prüfung können neben der Bauprüfabteilung weitere Behörden beteiligt sein, wie die Stadtplanung oder der Denkmalschutz.

Ich erstelle die erforderlichen Unterlagen und übernehme die Verhandlungen mit den Behörden.

Honorar

Mein Honorar erfolgt per Stundensatz.
Die Zeichnungen und Unterlagen erhalten Sie gedruckt und / oder als PDF.

Kontakt

THORSTEN REINICKE BÜRO
Telefon: 040 - 66 87 58 39
E-Mail: tr@thorsten-reinicke.de

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